Freitag, 6. März 2015

StVO 2015 - Es gibt Neuerungen

 

Fahrradfahrer, Autofahrer und Lkw-Fahrer, auch 2015 müssen sich alle Verkehrsteilnehmer wieder auf einige Änderungen und neue Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung gefasst machen. Manche Dinge sind sicherlich sinnvoll und richtig, doch bei anderen Themen muss man sich die Frage stellen wer diese unsinnige Idee wohl hatte.

Wer in diesem Jahr ein Auto neu anmeldet, ummeldet oder aus anderen Gründen neue Fahrzeugpapiere bekommt, kann sich beim späteren Abmelden des Fahrzeuges den (teilweise wirklich lästigen) Gang zur Zulassungsstelle ersparen. Die neuen Zulassungspapiere besitzen versiegelte Codes mit deren Hilfe man über ein Online-Portal die Abmeldung amtlich machen kann. In der näheren Zukunft sollen weitere Funktionen eingeführt so noch mehr Amtsgänge eingespart werden.


Wer ein besonderes Kennzeichen hat und dieses nur ungern verlieren möchte, aber trotzdem in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen muss, kann ab sofort sein Nummernschild in ganz Deutschland mitnehmen. Bisher war das nur in einigen wenigen Bundesländern (zB Hessen) möglich, jetzt geht es überall - wer alle Erinnerungen an die Heimat hinter sich lassen will kann natürlich nach wie  vor ein neues Schild mit dem tatsächlichen Wohngebiet darauf bekommen. Ummelden muss man sein Fahrzeug dennoch! Wer es versäumt die Halteranschrift in den Papieren berichtigen zu lassen kann unter Umständen (=besonders strenge Polizisten) bei der nächsten Kontrolle zur Kasse gebeten werden.

Besonders laut aufstöhnen werden alle potenziellen Autokäufer wenn sie die nächste Gesetzesänderung erfahren; ab dem 01.Mai dürfen Kurzzeit (oder Überführungskennzeichen) nurnoch bei der Zulassungsstelle ausgegeben werden wo sich das Fahrzeug befindet. Ebenso müssen die Fahrzeugdaten sofort in die Begleitpapiere eingetragen werden. Auf gut Glück mit der gelben Nummer losziehen und vielleicht das eine oder andere Auto probefahren und kaufen wird für Privatleute somit ein Ding der Unmöglichkeit. Erschwerend kommt dazu dass jedes Auto eine gültige Hauptuntersuchung haben muss, Ausnahmen sind nur auf Fahrten zur Werkstatt, Prüfstation und Zulassungsbehörde möglich. Bei solchen Probefahrten den Fahrzeugschein nicht mitzuführen kostet 20€ Verwarngeld.


Um im Notfall den verletzten Insassen nach einem Autounfall schnellstmöglich Hilfe zukommen zu lassen ist ab dem 01. Oktober das automatische Notrufsystem eCall in allen neu genehmigten Pkws und Nfz bis 3.5t Gesamtgewicht vorgeschrieben. Sobald die Airbags auslösen wird ein Notruf mit der aktuellen Position des Fahrzeugs an die Rettungszentrale übermittelt. Bereits im Verkehr zugelassene Fahrzeuge brauchen das System nicht nachzurüsten.

Schon seit einigen Monaten gilt die Ausnahmeregelung von der Anschnallpflicht für Taxifahrer im Dienst nicht mehr. Wie sich gezeigt hat wurden mehr Fahrer bei Autounfällen ohne Gurt verletzt als andere Fahrer sich bei Überfällen ohne den (störenden) Gurt in Sicherheit bringen konnten, die Ausnahme stammt noch aus den 70ern und galt nur solange sich auch tatsächlich ein Fahrgast im Fahrzeug befindet.


Zum Unwohl der Spediteure hat die Bundesregierung für den Juli 2015 eine Erweiterung der Mautpflichtigen Straßen beschlossen. So muss ab Sommer auch auf rund 1100km Bundesstraßen Maut bezahlt werden. Zusätzlich werden nun auch Lastwagen ab 7,5t Gesamtgewicht kostenpflichtig, zuvor lag die Grenze bei 12t. Im Gegenzug wird die Mautgebühr für LKW geringfügig gesenkt (12,5ct/km mit bis zu 3 Achsen, 13,1ct/km für Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen). Zuschläge werden wie bisher üblich basierend auf der Schadstoffklasse erhoben. 

Apropos Schadstoffe, auch in diesem Jahr läuft das Förderprogramm für Rußpartikelfilter an älteren Dieselfahrzeugen weiter. Das Budget von 30 Millionen Euro soll PKWs und leichten NFZ zu besseren Abgaswerten verhelfen. Aus dem selben Grund dürfen ab diesem Jahr nurnoch Dieselfahrzeuge in den Verkehr gebracht werden deren Motoren die aktuelle Abgasnorm Euro6 erfüllen. 


Nichtnur Dieselfahrzeuge werden gefördert, sondern auch die Elektromobilität; um das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 zu erreichen sollen die Kommunen im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes die Möglichkeit erhalten diesen Fahrzeugen besondere Privilegien zu gestatten um Kaufanreize zu schaffen. Beispielsweise durch kostenlose (Sonder)Parkplätze oder die benutzung der Bußspuren, doch das liegt im Ermessensbereich der jeweiligen Städte und Gemeinden. Um diese Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen müssen die Elektro, Hybrid oder Brennstoffzellenatuos gewisse Anforderungen an Mindesreichweite (30km rein elektrisch) und Schadstoffausstoß (max 50g Co2 pro Km) erfüllen und ein Kennzeichen tragen welches sie als Rechteinhaber kenntlich macht. All dieses Maßnahmen und Sonderregelungen sind bis zum Sommer 2030 beschränkt und sollen nur in der Anfangszeit mehr Menschen zum Umsteigen bewegen.

Fahrradfahrer die auf der falschen Straßenseite den Fuß oder Radweg befahren müssen ab sofort mit Verwarngeldern zwischen 25 und 35€ rechnen.


Zum Abschluss noch eine Lapalie im Vergleich zu den anderen Dingen die sich in diesem Jahr geändert haben; ab Anfang März bekommen alle Kleinkraftfahrzeuge blaue Versicherungskennzeichen statt der schwarzen vom letzten Jahr.

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