Samstag, 26. Februar 2011

Neuerungen der StVO

Für das Jahr 2011 kommen etliche Änderungen der Straßenverkehrs- und zulassungsordnung (StVO& StVZO) auf uns zu. Viele davon traten jetzt im Februar in Kraft. Welche das sind und was es sonst noch neues gibt, seht ihr hier.


 Vom 7. Februar an müssen alle neu zugelassenen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5t Gewicht) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, automatisches Abblendlicht reicht dann nichtmehr aus.

 
Alle neuen Lastwagen über 7,5t und Anhänger über 3,5t müssen zwingend mit Reflexstreifen ausgestattet sein, die ihre Konturen im dunkeln besser sichtbar machen.

Vom 24. Februar 2011 an müssen alle PKWs verpflichtend mit einem Bremsassistenten ausgestattet sein. Dieser Assistent erkennt eine Notbremsung und kann so in einer Gefahrensituation den Bremsweg entscheident verkürzen (schon jetzt im ESP integriert).

Neue PKWs und leichte Nutzfahrzeuge können ab dem 1. November 2011 nur dann eine EU-Typengenehmigung erhalten, wenn sie mit ESPhaben. Für Modelle, die schon eine genehmigung haben, düfen bis November 2014 weiterverkauft werden -dann müssen auch sie ESP an Bord haben.

Der Füherschein mit 17 ("Begleitetes Fahren"), hat nach guten Erfolgen den Einzug in die StVO geschafft und wird zur dauereinrichtung.


Im Sommer diesen Jahres ist die Einführung des Wechselkennzeichens geplant, mit welchem dann bis zu drei Autos auf eine Nummer angemeldet werden können. -Wobei natürlich immer nur eines gefahren werden kann. Dadurch sollen die Halter Steuern und Versicherung sparen.


Die probeweise Tempo-100-Zulassung für bestimmte Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird in diesem Jahr ebenfalls zum dauerhaften Recht. Desweiteren müssen nicht mehr komplette Gespanne auf ihre Tauglichkeit für die 100kmh-Zulassung geprüft werden, sondern können auch einzeln abgesegnet werden.


An Stelle des altbekannten Kuchbenblech-Nummernschildes sollen Motorräder ab diesem Jahr auch kleine Nummernschilder tragen dürfen. Dies gilt dann vorraussichtlich auch für Autos mit den quadratischen Kenzeichen.

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