Freitag, 15. Juni 2012

Frage 14: Was sollen diese 25-km/h-Autos?


In unserer Heimatstadt geht mir schon seit geraumer Zeit ein kleines rotes Auto auf den Keks. Es schleicht, es behindert, es nervt und es zu überholen ist wesentlich schwerer als einen Roller zu überholen, der die gleiche Geschwindigkeit hat. Nun kam mir ein Auto plötzlich immer näher, ich fuhr 50 km/h und auf den Schildern stand eine 70 in einem roten Kreis, also kein Grund für so ein Geschleiche. Als die Autos vor mir zum Überholen ansetzten konnte ich das Übel sehen: ein kleines türkisfarbenes Auto mit einem weißen Aufkleber mit einer 25 auf dem Kofferraum. Was ist der (Un-)Sinn dieser Autos? Wer braucht so etwas überhaupt? Und wie wird dieses erhöhte Unfallrisiko gerechtfertigt? Schließlich rechne ich bei Mofas und Rollern damit, dass sie langsamer sein könnten, bei Autos erwartet man dies jedoch nicht. Auf eure Antwort bin ich schon sehr gespannt. -Jakaster

Also Jakaster. Zunächst mal meine vollste Zustimmung das diese rollenden Verkehrshindernisse ein riesen Ärgernis sind, besonders dort wo sicheres überholen nicht möglich ist. Und auch wenn du es mir kaum glauben wirst, diese Wägelchen haben tatsächlich eine Daseinsberechtigung.

Im Grundsatz geht es darum Menschen mit Behinderung eine selbstständige Fortbewegung zu ermöglichen. Darum werden diese Miniautos auch "Sonderfahrzeug Krankenfahrstuhl" genannt. Im Prinzip also nur ein vierräderiger überdachter Rollstuhl. Da dieser im zweifelsfalle von Menschen ohne PKW-Führerschein gefahren werden sollen, sind sie auf 25kmh Höchstgeschwindigkeit gedrosselt. Dann darf man sie auch ohne "richtigen Führerschein" sonder auch mit einer (Mofa)-Prüfbescheinigung fahren. In der aktuellen Fassung der StVO dürfen Krankenfahrstühle die vor dem 31.08.2002 erstmals in Betrieb genommen wurden besagte 25kmh schnell fahren. Ausserdem gelten Beschränkungen bei der Sitzplatzanzahl (2) und Gewicht (300kg leer)


Bis zu diesem Tag konnte auch die Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung erworben werden. Alles was nach dem 01.09.2002 kam muss neue Auflagen erfüllen: Nurnoch 15kmh Höchstgeschwindigkeit, ein Sitzplatz und Elektromotor sind nun vorgeschrieben. Zudem maximal 300kg Leergewicht und 500kg Gesamtgewicht.
(So ein Auto ist hier in der Gegend auchschon gesichtet worden!) -Aber dafür wieder ohne Führerschein fahrbar.

Abgesehen von der geringen Geschwindigkeit die niemand freiwillig fahren würde gibt es noch einen Grund warum sich diese 25kmh-Vehikel nicht (weiter) verbreitet haben: Alle die nach dem Stichtag so ein Gerät benutzen wollen müssen einen richtigen Führerschein machen. Entweder Klasse B oder wenn das Mobil leichter als 350kg ist und weniger als 50cc Hubraum hat der neue Führerschein Klasse S, damit darf seit 2005 schon mit 16 Jahren ein Miniauto gefahren werden -wobei auch da wieder einschränkungen gelten. 

Doch das noch zu erklären wäre wohl zuviel des Guten an dieser Stelle. Wichtig ist: Alte Menschen und solche mit Behinderung die vor Herbst 2002 ihr Auto und/oder ihre Prüfbescheinung erworben haben dürfen diese 25kmh-Hüchel fahren. Alles danach nurnoch bis 15kmh oder gleich Klasse S dann bis 45kmh.


Die Vorteile solcher Leichtautos/Krankenfahrstühle:
  • Kein Führerschein oder nur Sparausführung nötig
  • Teilweise schon ab 16 Jahren erlaubt
  • Keine Kfz-Steuer 
  • Keine Hauptuntersuchung
  • Geringer Platzbedarf 

Und die Nachteile:
  • Superlangsam
  • Kaum Platz und Zuladung
  • Sicherheitsmängel

2 Kommentare:

  1. In der Nachbarstadt musste ich zu meinem Ärger neulich ein Auto mit 10 km/h Aufkleber entdecken. Bei dem Geld was so ein Auto in der Anschaffung und im Umbau kostet, sollte man sich doch überlegen ob ein Monatsticket oder auch ein Taxi nicht besser wären. Wer kein richtiges Auto fahren kann, der sollte in dieser Form besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    AntwortenLöschen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung (https://schlagzeilenkaefer.blogspot.com/p/impressum.html) zur Kenntnis genommen zu haben.

Mit Absenden deines Kommentars werden Name, E-Mail, Kommentar, URL, IP-Adresse und Zeitstempel in einer Datenbank gespeichert. Du kannst Deine Kommentare natürlich später jederzeit wieder löschen lassen

Indem du mir einen Kommentar hinterlässt, erklärst du dich AUTOMATISCH mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden!

Dieser Blog ist mit Blogspot erstellt und wird von Google gehostet.
Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für Googleprodukte.