Freitag, 18. Januar 2013

StVO 2013 -Was gibts neues?


Jeden Tag eine neue Welt - naja immerhin jedes Jahr neue Gesetzesänderungen und Vorschriften an die wir uns halten müssen. Aber nicht alles wird schlechter! Wer in Zukunft mit neuen Rechten oder Pflichten rechnen muss, lest ihr hier.


Ab Morgen, dem 19. Januar sind sämtliche neu erteilten Führerscheine auf eine Gültigkeit von 15 Jahre beschränkt. Die Neuerteilung ist nur ein Verwaltungsakt, keinerlei Prüfungen oder sonstige Bedingungen werden daran angeschlossen. Im Gegenzug dürfen ab Samstag alle Inhaber des B-Führerscheins deutlich größere Freiräume im Gespannbetrieb ausnutzen. Das komplexe Verhältnis von Zugfahrzeuggewicht zu Anhängergewicht und Anhängelast  wird vereinfacht. In Zukunft muss nurnoch das (technisch zul.) Gespanngesamtgewicht unterhalb von 3500kg liegen. Das Leergewicht des Zugwagen ist ohne Belang.



Wer dennoch etwas mehr Spielraum braucht kann bei der Fahrschule eine Fortbildung zur Klasse 96 machen. Damit sind (technisch zul.) Gespanngewichte bis zu 4250kg in jeder Kombination möglich. (Bisher konnte dieses Gewicht nur in Kombination PKW 3,5t + Anhänger 0,75t realisiert werden.)


Zweiradfahrer in Ausbildung unter 18Jahren (Motorradführerschein Klasse A1) können nach bestandener Prüfung auch schneller als die bisher erlaubten 80kmh fahren, stattdessen wird das Leistungsgewicht auf maximal 0,1kw/Kg begrenzt. Inhaber der Motorradklasse A2 (A-Beschränkt) dürfen nach zwei Jahren nichtmehr automatisch auf A-Unbeschränkt wechseln. Stattdessen wird eine praktische Fahrprüfung pflicht.

Neu-Führerscheininhaber  dürfen Trikes nichtmehr mit dem Autoführerschein (Klasse B) fahren, sie benötigen absofort einen Motorradführerschein und müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Zur Erinnerung: Alle die vor dem Stichtag einen Führerschein besessen haben, behalten alle Rechte zum Betrieb der Kraftfahrzeuge die zum Ausstellungszeitpunkt galten. (Bestandsschutz)
Die Leichtfahrzeug-Führerscheinklassen "M" und "S" werden zur Klasse AM kombiniert. Wie bisher dürfen damit Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge bis 45kmh Höchstgeschwindigkeit und 50ccm Hubraum oder 4kW gefahren werden.


Kein Scherz! Ab dem 1. April, wird das Überschreiten der Parkzeit 5 €uro teurer. Viele Kommunen kämpfen mit Falschparkern die bewusst die Parkdauer überschreiten, da die Bußgelder billiger kommen als das reguläre Parkticket. Dem soll durch die Preisanpassung entgegengewirkt werden.


Der Finanzausschuss hat eine Verlängerung der Steuerbefreiung für neu zugelassene (nach dem 18. Mai 2011) Elektroautos auf 10 Jahre beschlossen.


Auch 2013 wird die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für ältere Dieselfahrzeuge gefördert, da die Fördermittel noch nicht erschöpft sind. Jedoch verringert sich die Fördersumme auf 260€.


Die neu geschaffene Markttransparenzstelle veröffentlicht die Spritpreise aller (größeren) Tankstellen landesweit. So soll der Wettbewerb und Preisdruck auf die großen Mineralölkonzerne erhöht und der Benzinpreis günstig gehalten werden.


Die Deutsche Bahn verliert ihr Monopol auf den Linienbetrieb zwischen Großstädten. Jetzt können private Fernbusunternehmen als Alternative zum Bahnverkehr regelmäßig mit Reisebussen die Städte anfahren und so eine günstige Transportmöglichkeit bieten.


 In vielen Großstädten mit Umweltzonen werden die Vorgabenverschärft. Nur mit grüner Feinstaub-Plakette ist die Einfuhr gestattet. Dazu gehören unter anderem Mannheim, Augsburg und Magdeburg.


Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor, so genannte Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit unterhalb 25kmh gelten als Fahrräder und benötigen keine eigene Versicherung oder Führerschein. Eine Sturzhelmpflicht gibt es weiterhin nicht, nur den Rat der Behörden. 


Alle Versicherungen sind verpflichtet ihre Tarife für beiderlei Geschlecht gleich anzusetzen. Die pauschale Einstufung des Versicherungsrisikos nach Geschlecht ist widerrechtlich. Für die meisten Versicherungsnehmer bedeutet dies jedoch lediglich eine Anhebung der Prämien auf das Niveau der teureren Versicherungsnehmer.

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