Montag, 21. Februar 2022

Unfall beim Abschleppen - was jetzt?

 

Normalerweise hat man erst einen Unfall und muss danach abgeschleppt werden. Wenn man ganz viel Pech hat läuft es aber genau andersherum ab; beim abschleppen einen Unfall bauen. Egal ob man durch andere Verkehrsteilnehmer zu einer spontanen Vollbremsung gezwungen wird oder weil das Zusammenspiel von Vorder- und Hintermann nicht optimal funktioniert hat. Ein Auffahrunfall zwischen beiden Fahrzeugen eines Gespann ist nicht unmöglich. Aber was heißt das?

 

 

Bei einem normalen (Auffahr-)Unfall gibt es zwei oder mehr Unfallgegner von denen idealerweise genau einer die Schuld trägt. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Reparaturkosten des Geschädigten. So sollte es im Idealfall ablaufen. Aber welche Versicherung ist zuständig wenn es beim Abschleppen gekracht hat? Die Haftpflicht des Hinteren, die Vollkasko des Vorderen? Beide für den anderen? Jeder für sich selbst? 50/50? Um es kurz zu machen, bezahlt normalerweise keine Versicherung und jeder hat seine Kosten für die Reparatur selbst zu tragen. Aber warum?

 

 

Im Grunde fängt es schon damit an das es keine klassischen Unfallgegner in diesem Abschlepp-Szenario gibt, da beide Fahrzeuge zu einem Gespann gehören. So wie ein Auto un ein Anhänger. Das hintere Fahrzeug ist zwar von einer zweiten Person gesteuert, aber doch nicht autonom unterwegs. Das zweite Problem sind die Ausschlussklauseln in der Haftpflicht-Versicherungspolice. Das bedeutet die Versicherung zahlt nicht für Schäden an angehängten Aufliegern, Anhängern und eben Fahrzeugen. Die erhöhte Betriebsgefahr eines solchen Gespannes ist deutlich höher als die normalübliche und versicherte Nutzung eines Kraftfahrzeug und das will die Versicherung nicht tragen. Wer gerne auf den Abschleppwagen vom Pannendienst verzichten will, kann das gerne tun - aber auf eigenes Risiko. 

 


Aus dem selben Grund weigern sich die meisten Vollkasko-Versicherungen da sie die Folgeschäden aus grober Fahrlässigkeit ausschließen. Grob Fahrlässig bedeutet "durch deutliche Vernachlässigung der Sorgfalt einen Schaden verursachen". Zwei Autos mit einem nur drei Meter langen Seil und (meistens) ohne funktionierende Servolenkung und Bremskraftverstärkung im normalen Straßenverkehr zu bewegen ist zweifelsohne eine etwas riskantere Art der Fortbewegung. Selbst mit gemäßigtem Tempo und eingeschalteter Warnblinkanlage kann man das Restrisiko einfach nicht wegdiskutieren. Wenn nicht gerade ein drittes Fahrzeug unserem Gespann die Vorfahrt nimmt und uns zu einer Vollbremsung zwingt, ist es unser eigenes Problem wenn wir mit einer plötzlich auf rot umspringenden Ampel nicht klar kommen. 

 


So oder so ist es für alle Beteiligten das beste wenn man 1. nicht abgeschleppt werden muss und 2. unfallfrei zur Werkstatt oder nach Hause kommt. Darum sollte man ruhig mal auf einem leeren Parkplatz ein bisschen üben und ausprobieren wie sich ein Auto ohne Motorunterstützung steuern und bremsen lässt. Beide Fahrer müssen wissen worauf es ankommt und wie sich durch Handzeichen verständigen können. Dann sollte es auch mit der Heimreise klappen. Im Zweifelsfall müssen sich beide beteiligten Fahrzeuglenker darüber klar sein welche Folgen ein Fehler haben kann. 

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