Freitag, 9. Mai 2014

Änderungen StVO 2014 -Was ist anders?

 

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2014 wieder einige größere und kleinere Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Einiges wurde jetzt im Mai in geltendes Recht umgesetzt. Darum hier die wichtigsten Neuerungen in der Zusammenfassung.


Seit dem 01.01.2014 gilt eine neue Vorschrift für den Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen im Auto. Nach knapp 16 Jahren Laufzeit, umfasst die DIN 13164 jetzt ein neues Pflasterset, Feuchttücher und ein anderes Verbandpäckchen. Im Gegenzug wurden Verbandtuch und Wundschnellverband gestrichen. Die wichtigste Nachricht: es besteht kein Grund sofort neue Verbandskästen zu kaufen, so lange die alten noch nicht Abgelaufen sind, dürfen sie weiterhin verwendet werden.

Ab dem 01.05.2014 tritt das neue Punktesystem für den Führerschein in Kraft. Statt bisher 18 Punkten, verliert man nun schon mit 8 Punkten den Lappen. Allerdings sind die einzelnen Straftaten nun weniger "Wert" (bzw ganz ohne Punkte) und verjähren unabhängig von neuen Verstößen, je nach schwere der Tat nach 2,5 5 oder 10 Jahren. Ob dies eine Verbesserung oder Verschlechterung für die betroffenen Autofahrer darstellt sei dahingestellt.


Ebenfalls seit diesem Monat gelten die neuen Preise im Bußgeldkatalog. Im Einhergang mit der Punkte-Freiheit vieler weniger gravierender Verfehlungen im Straßenverkehr, wurden die meisten Strafen sattdessen verteuert. Dazu gehören: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Fahren ohne Begleiter (beim Führerschein mit 17), nicht der Witterung angepasste Bereifung (Winterreifenpflicht), misachten des polizeilichen Anhaltesignals und Sonntagsfahrverbotes.


Vom 01.07.2014 an muss in jedem PKW (wie schon seit Jahren für Busse und LKWs vorgeschrieben) eine Warnweste für den Fahrer mitgeführt werden. So soll bei Pannen und Unfällen die Gefahr von Folgeunfällen verringert werden. Auch wenn mehrere Personen im Fahrzeug unterwegs sind muss trotzdem nur eine Weste vorhanden sein. Die Farbe ist entweder Gelb oder Orange und muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist zudem die reformation der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung. Damit soll der Kritik an der Intransparenz und nicht nachvollziehbaren Beurteilungen begegnet werden. 


Für Elektroautos sollen in ganz Deutschland kostenlose Parkplätze geschaffen werden, zudem sind weitere Sonderflächen mit Ladesäulen in Planung.

Ab 2015 soll es auch möglich sein das alte Kennzeichen am Auto zu behalten, egal in welchen Zulassunngsbezirk in Deutschland man umzieht.

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