Montag, 26. Januar 2015

Nur ein kleines Stück Papier


Was lange währt, wird irgendwann auch mal fertig. So wie der Plan meine kleinen Änderungswünsche in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Es hat auch bloß zwei Monate gedauert. Eine echte Lapalie, wenn man sonst keine Hobbys hat und sich die Zeit vertreiben muss - ich kann es nur jedem Empfehlen.

Zusammenfassen lässt sich die Vorgeschichte so: "Was macht ein Mantafahrer wenn ihm ein Vogel auf die Motorhaube gemacht hat? Er fährt zum TÜV und lässt  sich die Scheiße eintragen!" Und genau das sollten alle anderen Autofahrer auch besser machen wenn sie technische Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben. Andernfalls kann es unschöne Folgen haben wenn bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall herraus kommt, dass nicht genehmigte Umbauten vorgenommen wurden. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung ihre Leistungen.


Was sind überhaupt technische Änderungen und warum interessieren sich Polizei und Versicherung so sehr dafür was ich an meinem Auto umbauen will? Kurze Antwort: wegen der Sicherheit. Lange Antwort: Weil jede unsachgemäße Änderung an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen (das sind fast alle) ein großes Gefährdungspotenzial für den Fahrer und alle Menschen um ihn herum bietet. 

Darum kann man nicht einfach jedes x-beliebige Teil aus dem Internet bestellen und an seinen Wagen schrauben, in der Hoffnung das er hinterher schöner und oder schneller ist. Vor der Kür auf dem Parkplatz an der Tankstelle kommt erstmal die Pflicht in der Prüfhalle und auf der Zulassungsstelle. Dort müssen die Änderungen nämlich je nach Teil und Gutachten abgenommen (begutachtet) und eingetragen werden. Erst wenn das geschafft ist darf man erleichtert aufatmen und sich wieder auf die Straße trauen.


 Je nachdem welche Veränderungen man plant und welche Dokumente mit dem Teil kommen welches man installieren möchte, muss man mehr oder weniger Aufwand betreiben um die gewünschte Eintragung zu erhalten -oder man braucht sie erst garnicht zu machen. Diese Möglichkeit besteht auch.

Zur Veranschaulichung berichte ich hier von meinem Omega und den Felgen die ich eintragen lassen wollte. Bei den Felgen handelt es sich um Exip/Intras 1769G im Format 7x16Zoll. So weit keine besondere Sache, in diesem Format bot Opel damals auch serienmäßige Felgen für den Wagen an. Aber diese Felgen waren dabei als ich den Wagen vor gut vier Jahren erwarb und darum blieben sie auch. Gut erhaltene Opel-Felgen sind nicht ganz billig und ohne Not wollte ich mich nicht von ihnen trennen. Ein Teilegutachten war auch dabei und mein Modell wurde darin aufgeführt, alles in Ordnung soweit.


Wie ich zu meiner Schande gestehen muss habe ich mich nie weiter damit befasst, das Gutachten liegt vor und alles ist super. Da die Hauptuntersuchung bei meinem Auto immer in den Wintermonaten erfolgt, steht er dann natürlich auf Winterreifen mit anderen (originalen) Felgen. Dort gab es auch niemals Probleme. Doch vor kurzem wurde ich der Tatsache gewahr, das ich die Felgen respektive deren korrekte Montage und Freigängigkeit am Fahrzeug von einem Gutachter bestätigen lassen muss und dann eine Ergänzung im Fahrzeugschein erfolgen muss. Also auf zum örtlichen Prüfonkel.

Dort wurde mir relativ unmissverständlich klar gemacht das keine Chance bestünde diese Räder einfach eintragen zu lassen, schließlich stammt das Gutachten von einem Omega Caravan und wurde vor der Modellpflege erstellt. Mein Auto wäre von diesem Gutachten nicht betroffen. Na Klasse. Nach einigen Recherchen im Internet und viel Hin und Her konnte ich schließlich doch noch überzeugend darlegen, dass eine Omega Limousine und ein Omega Caravan Reifentechnisch gleichbedeutend sind und durch die Modellpflege keine für das Gutachten relevanten Bauteile verändert wurden - unter dem ganzen Kunststoff befindet sich noch die gleiche Karosserie wie bei früheren Baujahren. 

So gelang es schließlich doch noch die gewünschten Dokumente zu erhalten. Dieser Fall ( §19 StVZO mit Teilegutachten) ist noch einer der günstigeren Wege andere Teile ans Auto zu bekommen. Noch einfacher geht es mit Teilen die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE / ABG) verfügen, sofern in den Unterlagen keine weiteren Vorgaben gemacht werden, dürfen sie einfach ans Auto gebaut werden und fertig. Ein neuer Auspuff oder Felgen aus dem Werkszubehörprogramm verfügen in der Regel über eine ABE und können direkt installiert werden.

Deutlich teurer wird es wenn man mehrere Baugruppen verändern will die sich gegenseitig beeinflussen, also Beispielsweise ein kleines Sportlenkrad, Tieferlegungsfahrwerk und größere Felgen mit Breitreifen darauf. Dann reichen keine Gutachten für jedes Teil mehr, hier bedarf es einer Einzelabnahme (§21 StVZO). Dabei muss ein Sachverständiger das Auto als ganzes begutachten und überprüfen ob es durch die Kombination der neuen Teile zu negativen Folgen kommen kann, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen. Das kostet nicht gerade wenig Geld, ist aber die letzte legale Möglichkeit umfangreiche Umbauten im Auto durchzuführen. Je nach Bundesland in dem man lebt, machen diese Einzelabnahmen entweder der TÜV oder die DEKRA. 


Gerade wenn man vor hat umfangreichere und (teure) Pläne zu verwirklichen kann es nicht schaden sich im vorraus mit dem Sachverständigen zusammenzusetzen und alles durchzusprechen. Wenn die Teile erstmal montiert sind gibt es keine einfache Lösung mehr wenn der Prüfer etwas bemängelt.

Zusätzlich zu meinen Felgen wurde auch noch eine erhöhte Anhängelast eingetragen. Diese stammt von Opel und bescheinigt dem Fahrzeug bis zu einer Steigung von 8% eine um 200kg erhöhte Anhängelast. Nicht die Welt aber für meine Zwecke genau richtig; die meisten Mittelklassewagen wiegen heute so viel, dass sie mit dem Autoanhänger nicht hinter den Omega dürfen - das ändert sich nun.


Auch diese Abnahme lief nicht völlig Reibungslos ab, scheinbar sind derartige Wünsche mittlerweile nicht mehr an der Tagesordnung und zwei von drei Prüfen wussten nichteinmal das so etwas überhaupt möglich ist - noch dazu mit einer Freigabe direkt vom Hersteller. Das meine Anhängerkupplung nicht von Opel stammt und die ebenfalls nicht originalen Felgen erschwerten die Sache zusätzlich. Erst nachdem auch die Begleitpapiere zur Anhängerkupplung vorlagen und eine Nachberechnung ergab das mit dieser AHK theoretisch sogar Gewichte bis 2,4t möglich wären, wurde meinem Anliegen entsprochen.

Mit den gutachterlichen Bescheinigungen über eine ordnungsgemäße Montage ging es zur Zulassungsstelle, dort müssen diese Angaben in den Fahrzeugschein übernommen werden. Da zwischen den Jahren relativ wenig los ist, konnte ich zügig mit der Prodzedur zu beginnen. Hektik ist hier jedoch fehl am Platze - zum einen werden Beamte nicht gern gehetzt und zum zweiten ist es absolut überlebenswichtig, das die Angaben exakt in den Schein übersetzt werden. Beinahe wäre ich sonst mit 1900kg ungebremster Anhängelast im Schein nach Hause gefahren. Das hätte sicherlich für die eine oder andere Überraschung gesorgt bei der ersten Kontrolle.


Gekostet hat mich der ganze "Spaß" knapp 70€ für die Gutachten, 12€ für die neuen Papiere und mindestens eine Woche Lebenszeit sowie einige Liter Benzin die ich verfahren musste. Immerhin habe ich nun nichts mehr zu befürchten wenn doch mal jemand meine Papiere checken will. Bisher war das noch nie der Fall - so ein Omega scheint nicht im geringsten Verdächtig zu wirken (im Gegensatz zu angeschlagenen älteren Siebener BMWs...)

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