Montag, 18. Dezember 2017

Welcher Führerschein für... einen 125er Roller?


Aus besonderem Anlass befassen wir uns heute mit diesem Thema und helfen Tippe bei der Entscheidungsfindung welche Fahrerlaubnisklasse denn nun in seinem Fall die richtige ist. Immerhin gibt es drei verschiedene "Motorradführerscheine" und mit jedem davon dürfte ein solches Gefährt legal bewegt werden. Aber welcher Lappen ist billiger und wo hat man am Ende das beste Preis-Leistungsverhältnis? Was ist wenn man in ein paar Jahren den Wunsch hat auf größere Maschinen aufzusteigen?


2006 Peugeot Elystar 50; 4.5PS 117kg und 825mm Sattelhöhe

Seit dem der Peugeot Elystar 50 Unfallbedingt verschrottet werden musste, hat Tippe keinen Roller mehr besessen. Die fünf Jahre auf dem Sattel haben bleibende Spuren hinterlassen und nun soll ein neues Zweirad angeschafft werden. Unterstützung kommt aus der Familie, da beide Elternteile ihren Autoführerschein (Klasse 3) vor dem 01. April 1980 gemacht haben, dürfen sie auch Motorräder und Roller bis 125ccm Hubraum und 15PS Leistung fahren. Ohne irgendwelche weiteren Qualifikationen oder Fortbildungen reicht der Gang zur Führerscheinstelle um sich einen neuen Plastikkarten-Führerschein ausstellen zu lassen der dann auch die Klasse A1 enthält. Die Kosten dafür sind vernachlässigbar, zumal der Führerschein je nach alter des Inhabers in einigen Jahren ohnehin erneuert werden muss.

2004 Piaggio X9 125; 14.9PS 179kg und 790mm Sattelhöhe

Auf Grund dieser rechtlichen Möglichkeiten war direkt klar, dass nichts anders als ein 125ccm Roller angeschafft werden würde. Die Wahl fiel letztendlich auf einen gut erhaltenen Piaggio X9 von 2004 mit knapp 10tkm auf der Uhr. Der Kaufpreis lag bei rund  einem viertel des originalen Listenpreises. Mit einem Saisonkennzeichen halten sich die Kosten für Steuer und Versicherung ebenfalls in Grenzen die ein solches Spaßfahrzeug fürs Wochenende erschwinglich werden lassen. Aber zurück zur eigentlichen Frage: welchen Führerschein soll Tippe nun in der Fahrschule machen - bis jetzt hat er nur einen Autoführerschein und darf den 125er Roller nicht fahren.


Defacto reicht der kleinste Motorradführerschein (A1) für diesen Zweck vollkommen aus, andererseits muss in jedem Fall die gleiche Mindestanzahl an Theorie- und Praxisstunden abgeleistet werden. Im einzelnen sind das 6 Doppelstunden Grundstoff (oder 12 wenn man noch gar keinen Führerschein hat) und 4 Doppelstunden Motorradtheorie. Im praktischen Teil der Ausbildung müssen 12 Sonderfahrstunden gemacht werden, genauer gesagt 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahnfahrt und 3 Stunden bei Dämmerung/Dunkelheit. Die Grundfahraufgaben welche bei der praktischen Prüfung zusätzlich zur eigentlichen Prüfungsfahrt auf der Straße vorgeführt werden müssen, muss man während der Ausbildung ebenfalls erlernen. Ein neuerlicher Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs ist nach widersprüchlichen Aussagen wohl nicht erforderlich - wenn man schon mal einen Führerschein hat.


Die Anmeldegebühr und der Stundensatz für Fahrstunden kann je nach Fahrschule und Führerscheinklasse stark variieren, ist also schwer einzuschätzen. Bei den TÜV-Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung gibt es definitiv keinen nennenswerten Unterschied zwischen A1,A2 und A. Lediglich die Dauer der Prüfung ist unterschiedlich; 45 Minuten für A1 und jeweils 60 Minuten für A2 und A. Bei zweijährigem Vorbesitz der jeweils kleineren Klasse verkürzt sich die Prüfungsdauer auf 40 Minuten, ausserdem muss dann keine theoretische Prüfung und Pflicht-Fahrstunden abgelegt werden.


Okay, also macht der Preis und die Hürde der Prüfung keinen nennenswerten Unterschied bei der Auswahl des richtigen Motorradführerscheins. Wonach soll man dann entscheiden was richtig ist? Im Grunde ist die Sache nach zwei Kriterien abzuwägen; welchen Führerschein DARF ich hier und jetzt vom Alter und der Vorqualifikation überhaupt machen und welchen Führerschein BRAUCHE ich für das zukünftige Motorrad oder Roller das ich kaufen will. Und was ist wenn ich mittelfristig den Wunsch nach mehr Leistung verspüre und der Führerschein zum limitierenden Faktor wird?


Gehen wir mal davon aus das Tippes langjährige Erfahrung mit 50Kubik Rollern ihm helfen wird die Ausbildung mit wenigen zusätzlichen Fahrstunden abzuschließen, sollte die ganze Aktion nicht mehr als 1500€ kosten. Da er schon älter als 24 ist, darf direkt der unbeschränkte Führerschein Klasse A gemacht werden. Alternativ könnte jetzt für annähernd den selben Preis der A1 Lappen gemacht und in zwei Jahren nach einer neuerlichen praktischen Prüfung auf A2 erweitert werden, dann wären nur die Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren plus ein oder zwei Fahrstunden zur Vorbereitung fällig - trotzdem kommen schnell einige hundert Euro zusammen. In weiteren zwei Jahren wiederholt sich das Spiel zum Aufstieg von A2 auf A. Oder man überspringt die Klasse A2, dann sind 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Nachtfahrstunde vor der praktischen Prüfung abzuleisten.


In Anbetracht der Tatsache das ein 125ccm Roller nicht so wahnsinnig viel anders als ein gut funktionierender 50ccm Roller fährt, gehen ich einfach mal davon aus das mittelfristig der Wunsch nach mehr Leistung aufkommt. Dafür ist schon ein neuer Führerschein (A2) von nöten und wenn es gleich der größte derzeit erhältliche Motorroller (Suzuki Burgman 650 mit 56PS) werden soll ist sogar der "große" A-Führerschein erforderlich. Aus meiner Erfahrung weiß ich das die 50PS unseres BMW Eintopf absolut nicht zuviel für den gemütlichen Sonntagsausflug sind, und das Tippe als Sozius auf einem richtigen Motorrad seinen Spaß hat, darum bin ich mir ziemlich sicher das irgendwann der Tag kommen wird an dem ein (125ccm) Roller den Ansprüchen einfach nicht mehr genügt.


Frühzeitige Einsicht kann viel Zeit und Geld für zwei oder drei unnötige Fahrprüfungen sparen und wenn man den Schein auch nie zur Gänze ausnutzt; haben ist besser als brauchen. Im schlimmsten Fall bieten einige Fahrschulen sogar an die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-Motorrad oder entsprechend leistungsstarken Motorroller zu machen. Allerdings ist man dann auch auf Zweiräder ohne manuelles Schaltgetriebe beschränkt.

***Nachtrag: Seit dem 23.12.2019 ist es möglich für Inhaber der Führerscheinklasse B mit wenig(er) Aufwand einen quasi-A1 Führerschein nachzumachen. Dabei entfällt die Pflicht zur theoretischen und praktischen Prüfung. Es müssen 4 Doppelstunden (9x45 Minuten) Theorie und 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) gemacht und von der Fahrschule bescheinigt werden. Damit kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde ohne zusätzliche Prüfung ein neuer Führerschein mit der Schlüsselzahl B196 beantragt werden. Dieser Eintrag berechtigt zum führen von Motorrädern die unter die Führerscheinklasse A1 fallen (125ccm, 15PS, Leistungsgewicht über 0,1kg/PS) innerhalb Deutschland. Das heißt ins Ausland darf man nicht fahren, nach 2 Jahren ist  kein Aufstieg auf Klasse A2 möglich, das Mindestalter beträgt 25 Jahre und die Klasse B muss seit 5 Jahren im Besitz sein. Insofern muss man genau rechnen ob sich diese Erweiterung letztendlich lohnt. Nachtrag Ende***

1 Kommentar:

  1. Man gut, daß wir uns darüber keinen Kopf machen müssen.
    Aufsteigen, losfahren.

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