Vielleicht liegt es daran das bald Weihnachten ist und die Frage aufkommt was man sich denn so wünschen würde. Oder es liegt daran das es in unserem erweiterten Bekanntenkreis des öfteren Autos gibt die (noch) nicht fahrbereit sind oder aus anderen Gründen gerade beser nicht auf der Straße unterwegs sein sollten. Auf jeden Fall steht ein Abschleppwagen gerade ganz weit oben auf der Wunschliste. Aber welchen sollte man kaufen und worauf ist sonst noch zu achten?
Rein vom Kosten/Nutzen Verhältniss lohnt sich der Kauf eines eigenen Lkw für Privatleute eigentlich nie. Ein vernünftiges Zugfahrzeug (SUV oder Pickup) samt schönem Autoanhänger verursachen deutlich weniger Betriebskosten und sind flexibler. Aber dafür muss man auch erstmal einen ausreichend großen Stellplatz und den passenden Führerschein haben. Zusätzlich darf (abhängig vom Gesamtgewicht) auch nochmal deutlich schneller als mit den für Gespanne üblichen 80 bis 100 km/h gefahren werden.
Abhängig vom fahrerischen Geschick ist ein einzelner (langer) Lkw auch besser zu rangieren als ein Zugfahrzeug plus Anhänger. Sofern nicht auf einen Minisattelzug unter ausbeutung sämtlicher führerscheinrechtlicher Schlupflöcher zurückgegriffen wird, ist das Gesamtgewicht des Trailers auf 3500kg beschränkt was eine effektive Nutzlast von rund 2600 bis 2700kg ergibt. Im Gegensatz dazu ließe sich bei einem Abschleppwagen/Autotransporter mit 7500kg zulässigem Gesamtgewicht (mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 fahrbar, keine Sicherheitsprüfung erforderlich, Mautfrei, ohne Sonntags-Fahrverbot) eine Zuladung von 3000 bis 3300kg realisieren. Natürlich hängt die Nutzlast in beiden Fällen von der Ausstattung des Fahrzeug ab.
Mit einem Ladekran oder hydraulisch absenkbarem Plateau zum aufladen nicht fahrbereiter Autos, erkauft man sich eine Menge Komfort und Flexibilität, verliert dafür aber einiges an Zuladung. Natürlich kann man - den passenden Führerschein vorrausgesetzt - auch einfach einen noch größeren Lkw mit mehr Nutzlastreserve kaufen, aber das geht dann gleich richtig ins Geld, sowohl bei der Anschaffung als auch bei den Betriebskosten. Im Zweifelsfall muss man einfach realistisch abschätzen für welchen Zweck das Fahrzeug die meiste Zeit genutzt werden soll und ob eventuell zusätzlich noch ein Autotrailer mitgenommen werden soll.
Das ist auch noch so ein Argument für den Abschleppwagen; egal wie viele Autos man auf seinem Anhänger auch transportieren kann, sobald das Zugfahrzeug auch noch ein Auto huckepack nehmen kann, ist man im Vorteil. Sofern man keinen Autohandel betreibt oder ein komplettes Rennteam mit mehreren Fahrzeugen zur Rennstrecke transportieren muss, wird so ein Fall vermutlich die Ausnahme sein. Wir betrachten mal das andere Ende vom Spektrum; ein möglichst kleiner Transporter der auch von Inhabern der Fahrerlaubnisklasse B bewegt werden darf, nur alle zwei Jahre zur HU muss und für den auch sonst keinerlei Einschränkungen gelten. Das heißt ein 3.5t Lieferwagenchassis von den üblichen Verdächtigen wie Fiat, Ford, Mercedes oder VW. Durch intelligenten Leichtbau und verzicht auf allen Schnickschnack kann eine realistische Nutzlast von 1300 bis 1500kg erreicht werden.
Leider nicht wirklich viel, aber für einen Sportwagen oder älteres Mittelklasseauto sollte es gerade so noch reichen. SUV, Elektroautos und Oberklassefahrzeuge oder Bullis kann man hingegen vergessen. Die quadratur des Kreises hat leider noch niemand geschafft, wenn man die Speziallösung aus Polen mit der untergeschnallten Anhängerachse mal aussenvor lässt. Für schwerere Transporte kommen noch Lkw mit 4,5 bis 6t Gesamtgewicht in Frage die entsprechend mehr Nutzlast haben und noch keine Druckluftbremse verbaut haben, was die Wartungskosten und Pannenpotenzial reduziert. Spätestens als Oldtimer mit H-Zulassung spielt die Kfz-Steuer und Abgasnorm dann auch keine Rolle mehr. Allerdings sind diese Fahrzeuge quasi garantiert untermotorisiert und ohne jeglichen Komfort zur Welt gekommen.
Ein bisschen Leidensfähig muss man also immer sein, egal ob beim Rangieren, dem Komfort, den Kosten oder der Legalität. Aber für das beste Hobby der Welt ist das kein zu hoher Preis. Apropos hoher Preis; das gelbe Blinklicht auf dem Dach darf ein privat genutzter Autotransporter nicht besitzen, die widerrechtliche Verwendung kostet 20€ Bußgeld. Das ist nur Pannenhilfsfahrzeugen vorbehalten die zu einem Automobilclub oder Autowerkstatt gehören. Leider gilt das selbe für den Transport von Fahrzeugen auf der Hubbrille hinten am Abschleppwagen, deren gebrauch ist ausschließlich für den Pannenfall gestattet und nicht um beispielsweise Gebrauchtwagen von A nach B zu bringen und sich den Anhänger zu ersparen.
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