Nach dem Unfall ist der Diebstahl sicherlich das schlimmste was einem Auto bzw dessen Fahrer passieren kann. Am letzten Abend noch auf dem Parkplatz abgestellt, ist der Gefährte am nächsten Morgen spurlos verschwunden. Jetzt heißt es besonnen und richtig handeln - vielleicht ist noch was zu retten.
Leider ist diese Vorstellung für Hey_Allan zur bitteren Realität geworden. Auf dem morgentlichen Weg zur Schule kommt er am Parkplatz vorbei und muss feststellen das sein Passat nicht mehr da ist. Also direkt zum Telefon gegriffen und die Polizei informiert.
Je nach örtlicher Regelung gibt es für diese weniger akuten Meldungen eine separate Hotline der Polizeidienststelle. In jedem Fall muss der Diebstahl gemeldet und protokolliert werden. Nur so kann der Wagen in die Fahndungsliste aufgenommen werden und hat Chancen auf eine erfolgreiche Suche.
Sofern das Auto möglicherweise nur im Halteverbot geparkt hat und in der Zwischenzeit zur Verwahrstelle abgeschleppt worden ist, würde eine Rückfrage durch die Polizei dies relativ schnell bestätigen oder die Erkentnis liefern; das Auto ist wirklich geklaut worden.
Die Ermittlungen im angrenzenden Wohngebiet durch die Polizei ergaben in unserem Fall einige Zeugenaussagen die bestätigen konnten, das in der letzten Nacht oder den frühen Morgenstunden eine Auto-Alarmanlage zu hören war. Allans Passat hat eine Alarmanlage. Doch schien sich niemand daran zu stören und so konnten die Autodiebe ihre Arbeit ungestört zuende bringen. Sowas ist natürlich direkt doppelt ärgerlich und sollte jedem als Aufruf dienen derartige Alarmsignale nicht zu ignorieren - es könnte auch das eigene Vehikel betroffen sein!
Der oder die Autodiebe waren nach der Tat noch wenigstens ein paar Tage mit dem Passat im näheren Umkreis der Stadt unterwegs. Dabei trug der Wagen noch seine richtigen Kennzeichen und so kam einige Tage später Post von der Stadt mit einem Foto aus der Radarfalle. Bingo! Ein perfektes Fahndungsbild, nur leider passt es zu keinem behördlich bekannten Autodieb.
Also weiter selbst die Augen offen halten und im Internet um Mithilfe bitten. So ein auffälliger Wagen sollte sich doch nicht einfach in Luft auflösen können. Doch auch mit einigen mehr oder weniger guten Hinweisen aus der Bevölkerung gelang es nicht den VW wieder aufzufinden. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig als sich mit der Versicherung auseinander zusetzen.
Teilkasko sei dank zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos zum Tatzeitpunkt aus. Leider gibt es wie so oft diskussionsbedarf zwischen der persönlichen Wertvorstellung und dem was die Versicherung tatsächlich zahlen will. Der deutlich unter Marktniveau liegende Kaufpreis unseres Engländers macht es nicht leicht mehr Geld zu verlangen.
Auch die neu installierten Ersatzteile sowie persönliche Gegenstände im Auto werden nicht oder nur teilweise erstattet. Einen wirtschaftlichen Vorteil kann man als Geschädigter aus einer solchen Situation ohnehin nicht ziehen. Reparaturrechnungen aus den letzten Wochen und Monaten können dennoch hilfreich sein den Wert des Fahrzeugs rückwirkend zumindest etwas anzuheben.
In den aller meisten Fällen taucht das gestohlene Fahrzeug nicht wieder auf und irgendwann wird die Fahndung komplett eingestellt. In der Zwischenzeit bleibt nur die Suche nach einem passenden Ersatz der hoffentlich nicht gleich wieder abhanden kommt.
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