Freitag, 7. Dezember 2018

Gespanne und Kuppeleien VII

Anhänger für Sportpferde mit grünem Kennzeichen
 
Einen Anhänger zu kaufen und anzumelden ist kein bisschen anders als bei einem Auto. Die meisten Anhänger müssen Versteuert und Versichert werden, ein eigenes Nummernschild ist ebenfalls klar. Aber in einigen Fällen gibt es dann doch wichtige Unterschiede und darüber wollen wir heute in der Gespanne&Kuppeleien Reihe berichten.

Transportanhänger für Hunde mit schwarzem Kennzeichen
 
Den Anstoß zu dieser Episode lieferte der Verkauf des Hundetransportanhängers, dabei kam das Gespräch aufs Thema Zulassung. Bis dato trug der Anhänger ein reguläres schwarzes Nummernschild und war versteuert und Haftpflichtversichert. Bei Anhängern richtet sich der Steuersatz nicht nach dem Hubraum oder dem Schadstoffausstoß, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht. In unserem Beispiel kostet ein Trailer mit 400kg zGM ganze 14€ im Jahr und ein 1700kg schwerer Anhänger 67€. Alles noch ziemlich überschaubare Kosten.
 
LoF Zugmaschine mit 25km/h-Anhänger ohne eigene Zulassung 
 
Es besteht jedoch die Möglichkeit gewisse Anhänger komplett von der Kfz-Steuer befreien zu lassen. Diese Anhänger tragen dann ein grünes Nummernschild. Die Voraussetzung dafür ist in der FahrzeugZulassungsVerordnung §3 (2) geregelt. Neben Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit sind auch diverse Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten vom Zulassungsverfahren und somit auch von der Steuerpflicht befreit. Der Teil mit dem Zulassungsverfahren ist für Sportanhänger jedoch ohne Bewandtnis da diese trotzdem ein eigenes ordentliches (grünes) Kennzeichen besitzen müssen.
 
Grünes Wiederholungskennzeichen an LoF-Anhänger ohne Zulassungssiegel und Plakette
 
Erfüllt unser Anhänger denn nun diese Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen und Steuerbefreiung? Kommt drauf an. In der Verordnung steht dazu " Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden" Irgend einen Anhänger mit Sportgeräten beladen zu können reicht also nicht aus, er muss vielmehr durch fest installierte Einrichtungen speziell für diesen Zweck ausgerüstet sein und darf auch für nichts anderes benutzt werden. Diese Tatsache muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein zum Beispiel "SDAH für Sportgeräte - Kraftrad" oder "SDAH f. Sportgeräte - Bootstransporter", dann kann die Zulassungsstelle grüne Nummernschilder ausgeben.
 
Anhänger für Bootstransport mit alternativer Verwendung
 
Leider ist die Sache manchmal nicht ganz einfach. Nehmen wir nochmal unseren Hundeanhänger als Beispiel. Dieser ist als "Anhänger offener Kasten" klassifiziert und hat als wahlweise Aufbauart unter anderem das Hundetransportgestell im Feld 22 eingetragen. So wie der Anhänger jetzt gerade ausgerüstet ist, könnten wir damit zum TÜV (Westdeutschland) oder Dekra (Ostdeutschland) fahren und uns dort eine entsprechende Bescheinigung besorgen die bestätigt dass der Anhänger über einen Aufbau speziell für diesen Zweck verfügt. Zwei Hundeboxen mit Spanngurten auf der Ladefläche würden dafür nicht reichen. Die Einstufung könnte lauten "SDAH für Tiere zu Sportzwecken", damit gehen wir zur Zulassungsstelle wo wir eine neue Betriebserlaubnis und grüne Kennzeichen (anstelle der Zulassungsbescheinigung 1&2) bekommen.
 
Grünes Nummernschild an einem Trailer für Sportboote mit Zulassungssiegel und HU-Plakette
 
Ausser den Kosten und dem Verwaltungsaufwand noch kein großes Problem. Die haben wir erst wenn wir mit unserem Anhänger samt (Haus-)Hund unterwegs sind und in eine Verkehrskontrolle geraten. Da an und für sich nur Schlittenhunde als Sporttiere zählen, wäre diese Fahrt hier beendet und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherung anhängig. Die selben Probleme hat man bei Motorrandtransportanhängern auf denen normale Straßenmotorräder befördert werden oder Pferdeanhänger die für einen Wohnungsumzug oder den reinen Futtertransport benutzt werden. All diese Einschränkungen machen eine solche Zulassung unattraktiv wenn der Anhänger nicht wirklich ausschließlich für diese eine Aufgabe genutzt werden kann und soll. So teuer sind die Betriebskosten dann auch wieder nicht.
 
Wohnwagen mit Bremse und Stoßdämpfern; X-Faktor 0.8 oder 1.0 mit Anti-Schlingerkupplung
 
Selbst wenn die eingesparte Steuer nicht wirklich viel ist, hat die Zulassung als Anhänger für Sportgeräte doch noch einen weiteren Vorteil der sie Interessant macht; die Befreiung von der Haftpflichtversicherung. Bis 2002 musste kein Anhänger eine eigenen Haftpflicht oder Kaskoversicherung haben, sie waren über die Versicherung des Zugfahrzeug mit abgesichert. Das hat sich geändert; alle regulär zugelassenen Anhänger benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Davon gibt es jedoch einige Ausnahmen; unter anderem diese Anhänge für Sportzwecke mit grünem Nummernschild brauchen auch weiterhin keine eigene Versicherung.
 
Gebremster Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingerkupplung; X-Faktor 1.2
 
Dazu muss aber gesagt werden dass der Sportanhänger nur dann versichert ist, wenn er mit einem Zugfahrzeug verbunden ist. Steht er Solo auf dem Parkplatz und macht sich selbstständig, muss der Halter bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung selbst für alle entstandenen Schäden aufkommen. Und wirklich teuer ist eine reguläre Anhänger Haftpflichtversicherung auch nicht. Halten wir also Fest dass es sich nur bei wirklich speziellen und großen Anhängern, die selten benutzt werden lohnt mit einem grünen Kennzeichen zu fahren. Die regelmäßige HU ist in jedem Fall verpflichtend.
 
 
Eintrag im Fahrzeugschein bestätigt das ein ESP mit Anhängererkennung verbaut ist
 
Als nächstes kam die Frage auf, ob es möglich wäre den Anhänger mit einer 100km/h Zulassung auszustatten. Dies ist im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für gewisse Gespanne möglich. Die erste Voraussetzung erfüllen wir bereits; die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für Geschwindigkeiten von mindestens 120km/h freigegeben (Index L) sein. Des weiteren muss der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100km/h geeignet sein. Das ist allgemein bei allen Anhängerachsen nach EZ 01.011990 der Fall, alles was davor gebaut wurde ist im Einzelfall zu überprüfen oder braucht eine Herstellerfreigabe. Gehen wir davon aus das unser Anhänger nachweislich geeignet ist (unter anderem Erkennbar an der unbegrenzten Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein), dann muss nur noch errechnet werden wie schwer das Zugfahrzeug minimal sein muss um den Trailer mit Tempo 100 zu ziehen, dieser Wert wird in die Fahrzeugpapiere vom Anhänger eingetragen und zusätzlich am Heck ein 100km/h Schild mit Siegel der Zulassungsstelle aufgebracht.
 
 
Gebremster Anhänger mit Stoßdämpfern ohne Anti-Schlingerkupplung; X-Faktor 1.1
 
Für die Berechnung gibt es eine Formel in die je nach technischer Ausrüstung vom Fahrzeug andere Faktoren einfließen. Ein Anhänger ohne Bremsen oder ohne Stoßdämpfer hat Beispielsweise den X-Faktor 0.3.  Also Anhänger ZGM ≤ 0.3*Zugfahrzeug Leermasse (Achtung! Alle Werte laut Fahrzeugschein, das tatsächliche Gewicht ist irrelevant). In unserem Fall muss das Zugfahrzeug also ein Mindest-Leergewicht laut Papieren (Feld G) von 1334kg aufweisen und über ABS verfügen um mit der neuen Höchstgeschwindigkeit zu fahren (natürlich nur wenn das Zugfahrzeug selbst auch legal 100km/h schnell fahren darf). Unabhängig davon ob der Anhänger den 100km/h Aufkleber hat darf nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind so schnell gefahren werden. Sind die Reifen 6 Jahre und einen Tag alt oder ist das Zugfahrzeug 5kg zu leicht, muss wieder maximal 80 gefahren werden.
 
Im Internet finden sich dazu praktische Berechnungsprogramme in die einfach die Gewichte der Fahrzeuge und die technische Ausstattung eingetragen werden müssen um die Mindestwerte für Auto und Anhänger zu erhalten mit denen 100km/h schnell gefahren werden darf. Viel Spaß beim Nachrechnen. Aber denkt immer daran dass die zulässige Anhängelast und das Zuggesamtgewicht auch weiterhin nicht überschritten werden darf, egal ob mit Tempo 80 oder 100!
 
 

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