Freitag, 21. Oktober 2022

Die Verfolger immer im Blick: der Rückspiegel

 

Manche Dinge am Auto sind einfach da und man fragt sich gar nicht warum das so ist. Oder ob sie überhaupt da sein müssen. Wenn sie fehlen ist es irgendwie komisch und ungewohnt. So wie bei den Rück- und Innenspiegeln. Wie sie jedes Auto auf der Straße hat. Aber muss ein Auto wirklich Spiegel haben und müssen es unbedingt drei Stück sein? 

 


Welche Aufgabe die Spiegel haben ist wohl jedem klar; den Verkehr hinterm Auto für den Fahrer sichtbar zu machen ohne das dieser sich jedes Mal umdrehen oder den Kopf aus dem Fenter halten muss. Da dieses Problem schon seit frühester Zeit bestand, wird zum Thema Rückspiegel bereits in den allerersten Regelwerken, noch vor dem zweiten Weltkrieg eine Aussage gemacht. Vor fast 100 Jahren wurde in der "Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr" die Ausrüstungspflicht mit einem linken Rückspiegel für Lkw erwähnt. 

 


Das ein Pkw auch nicht wesentlich übersichtlicher ist und ebenfalls von einem (oder mehreren) Spiegeln profitieren würde, hat man mitte der 30er Jahre dann auch erkannt und in der allerersten Straßenverkehrszulassungsordnung festgehalten. Sofern die Heckscheibe ausreichend groß ist, konnte der Spiegel im Innenraum angebracht sein, ansonsten draußen. Mehr Vorschriften gab es zunächst nicht. Weder über die Größe noch den Sichtbereich. Entsprechend klein sind die Spiegel an Autos aus dieser Zeit. Gemessen am Verkehrsaufkommen und der Fahrzeuggröße (und Fensterfläche) aber offenbar groß genug. 



1956 wurde das Regelwerk weiter verschärft und explizit von Innen- und Aussenspiegeln gesprochen die eine ausreichende Rücksicht zur beobachtung aller für den Fahrer wesentlichen Verkehrsvorgänge ermöglichen. Das wurde ausschließlich mit zwei Spiegeln realisiert. In der aktuellen StVZO wird nicht mehr nur der klassische Spiegel sondern auch andere Einrichtungen für idirekte Sicht gefordert bzw. erlaubt. Somit sind Kameras seitlich und hinter dem Fahrzeug als vollständiger Ersatz für normale Spiegel auch legal. 



Eine große Diskussion verursacht immer wieder die Frage ob Autos unbedingt drei Spiegel haben müssen. Zumindest auf den Innenspiegel kann und darf nach wie vor verzichtet werden wenn über die beiden Aussenspiegel der gesetzlich geforderte Bereich neben und hinter dem Fahrzeug eingesehen werden kann. Bestes Beispiel dafür sind die vielen Lieferwagen und Wohnmobile auf der Straße die entweder eine blickdichte Trennwand hinter den Vordersitzen oder gleich garkein Heckfenster haben so das ein Innenspiegel hier komplett wirkungslos wäre. Ohne den rechten Aussenspiegel (oder eine entsprechende Kameralösung) schafft aktuell kein Pkw die Anforderungen so das es keine Alternative gibt. 

 


Der Grundsatz lautet; wenn das Fahrzeug ohne diesen Spiegel seine Typgenehmigung erhalten hat, braucht der Spiegel auch nicht nachgerüstet werden. Aber wenn dann natürlich mit genehmigten Teilen die korrekt am Fahrzeug befestigt sind so das sie kein Unfallrisiko durch eine Einschränkung der Sicht nach vorne verursachen. Also kein extrabreiter Totwinkelspiegel der die halbe Windschutzscheibe überspannt. 



Im Oldtimersektor fallen immer wieder die deutschen bzw. europäischen Fahrzeuge auf die bis spät in die 80er Jahre auch bei Premiummarken wie Mercedes und BMW keinen rechten Aussenspiegel ab Werk hatten. Diese mussten immer gegen Aufpreis dazubestellt oder von der Werkstatt nachgerüstet werden. Eben weil es keine explizite Ausrüstungspflicht gab und die Hersteller so ein wenig Geld sparen konnten. Inoffiziell hat sich das nicht wegen den Anstrengungen irgendwelcher Automobilclubs oder gestiegenem Sicherheitsbewusstsein geändert sondern nur weil die japanischen Importfahrzeuge grundsätzlich immer beide Aussenspiegel dran hatten - selbst bei deutlich günstigeren Modellen. 



In jedem Fall stellt es aus Sicht der zeitgenössischen Umbauten und des Originalzustand für die H-Zulassung kein Problem da wenn ein rechter Spiegel ergänzt wird. Egal ob er damals so direkt vom Hersteller erhältlich war. Der Zubehörteilehandel bot schon seit den fünfziger Jahren zusätzliche Spiegel für die Kotflügel an (Talbot Spiegel) die zum einen das Sichtfeld vergrößern sollten aber hauptsächlich für eine sportliche Optik sorgten. 



Übrigens gibt es auch heute noch Fahrzeuge die für eine Zulassung keinerlei Spiegel haben müssen. Dazu gehören einachsige Zugmaschinen sowie Elektrokarren bis 25kmh und sonstige Fahrzeuge bis 25kmh Höchstgeschwindigkeit und offener Fahrerkabine so das eine freie Rundumsicht gewährleistet ist. Nur wenn ein entsprechend hoher bzw. breiter Anhänger gezogen wird der die Sicht versperrt müssen auch hier temporär Spiegel montiert sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung (https://schlagzeilenkaefer.blogspot.com/p/impressum.html) zur Kenntnis genommen zu haben.

Mit Absenden deines Kommentars werden Name, E-Mail, Kommentar, URL, IP-Adresse und Zeitstempel in einer Datenbank gespeichert. Du kannst Deine Kommentare natürlich später jederzeit wieder löschen lassen

Indem du mir einen Kommentar hinterlässt, erklärst du dich AUTOMATISCH mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden!

Dieser Blog ist mit Blogspot erstellt und wird von Google gehostet.
Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für Googleprodukte.