Montag, 25. November 2019

Die Lücke im Führerscheinrecht 2: Drei plus Zwei Räder


Je mehr wir uns mit dem Thema beschäftigen, desto größer die Lücken im Führerscheinrecht. Heute haben wir es mit einer Fahrzeuggattung zu tun die Kraft Fahrererlaubnisrecht auf absehbare Zeit aussterben wird. In Anbetracht der geringen Anzahl dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr wird es den meisten Menschen vermutlich nicht mal auffallen. Und irgendwann gibt es keine Trikes mit Anhänger mehr. Oder wird die ganze Geschichte völlig falsch verstanden?



Wie so oft im Führerscheinrecht gibt es einen bestimmten Stichtag um den sich alles dreht. In diesem Fall mal wieder der 19. Januar 2013. Alle Menschen die ab diesem Tag ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erworben haben dürfen damit nicht mehr automatisch Trikes (dreiräderige Kraftfahrzeuge) führen. Wenn man Trike fahren will musste man stattdessen, je nach Leistung der Maschine, die Motorrad-Führerscheinklasse A bzw A1 erwerben.


Im Motorradführerschein gibt es keine Anhänger. Zumindest wird in der Fahrerlaubnisverordnung nirgendwo darüber gesprochen wie viele bzw wie schwere Anhänger hinter einem Motorrad gezogen werden dürfen. Dem Gegenüber stehen die bekannten Pkw und Lkw Führerscheinklassen B, C1, C bei denen genau definiert ist wieviel man anhängen darf und wann die Anhänger E-Ergänzung notwendig wird. Bei den Trecker-Führerscheinen (L und T) wird nur "Kombinationen mit Anhänger" genannt, ohne genauere Beschreibung oder Eingrenzung.


Andererseits muss nach dieser Logik auch schon vor dem Stichtag der Betrieb von Anhängern hinter Trikes und Motorrädern eigentlich unzulässig da in der alten StVZO §5 für die Motorrad-Fahrerlaubnis ebenfalls nicht über irgendwelche Anhänger gesprochen wird. Nur an anderer Stelle der StVZO (§32) wird über die Abmessungen von Anhängern hinter Krafträdern gesprochen und daraus ergibt sich im Umkehrschluss das Recht selbige Gespanne auch führen zu dürfen.


Also darf man jetzt doch noch mit einem Anhänger hinter dem Trike bzw Motorrad fahren? Vermutlich nicht. Denn alle Menschen die ihre Pkw-Fahrprüfung vor dem Stichtag abgelegt haben, bekommen um ihren Besitzstand deutlich zu machen entsprechende Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eingetragen, wenn dieser mal erneuert wird. Dann steht auch bei Leuten die nie eine Motorrad-Führerscheinprüfung gemacht haben die Klasse A mit den Zusatzzahlen 79.03 und 79.04 im Schein. Damit wird ausgedrückt das auch dreiräderige Fahrzeuge und Kombinationen aus dreiräderigen Fahrzeugen mit Anhängern (ZGM 750kg) gefahren werden dürfen.


Wenn nun offensichtlich die Notwendigkeit besteht darauf hinzuweisen das es Leute gibt die Trikes mit Anhänger fahren dürfen, heißt das im Umkehrschluss wohl das alle Anderen es eben nicht dürfen. Und das ist schon deswegen besonders dämlich weil seit der 11. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 28. Dezember 2016 zumindest innerhalb Deutschland wieder mit dem Autoführerschein Trikes gefahren werden dürfen (Vorraussetzung Mindestalter 21 Jahre und Dreirad ist nicht als Motorrad zugelassen).


In den meisten Fällen wird das Verbot Trikes mit Anhänger zu fahren wohl niemanden vor unlösbare Probleme stellen. Schließlich fährt nur eine kleine Anzahl Menschen überhaupt Trike und kaum jemand von denen kauft sich ein Trike primär als Zugfahrzeug. Je nach rechtlichem Rahmen dürfen moderne Trikes der großen Hersteller nur zwischen 280kg und 550kg Anhängelast ziehen. Also gerade genug für kleinste Wohnwagen um damit ins Wochenende zu starten. Insofern doch sehr schade für junge Leute die gerne mit drei Rädern vorne und zweien hinten fahren wollen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung (https://schlagzeilenkaefer.blogspot.com/p/impressum.html) zur Kenntnis genommen zu haben.

Mit Absenden deines Kommentars werden Name, E-Mail, Kommentar, URL, IP-Adresse und Zeitstempel in einer Datenbank gespeichert. Du kannst Deine Kommentare natürlich später jederzeit wieder löschen lassen

Indem du mir einen Kommentar hinterlässt, erklärst du dich AUTOMATISCH mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden!

Dieser Blog ist mit Blogspot erstellt und wird von Google gehostet.
Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für Googleprodukte.